Gerichtsurteil
Trinkgeld darf bei Kreuzfahrt nicht einfach abgebucht werden
Berlin. Reiseveranstalter dürfen kein pauschales Trinkgeld vom Bordkonto der Kunden einer Kreuzfahrt abbuchen. Dies zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Ein pauschales Trinkgeld vom Bordkonto abzubuchen ist verboten. Zusatzentgelte zum Reisepreis dürften nur mit ausdrücklicher und gesonderter Zustimmung des Urlaubers kassiert werden, so der vzbv.© dpa


