Urteil
Frust über falsches Hotelzimmer kein Grund für Schadenersatz
Hannover. Schnarcher im Mehrbettzimmer können den Schlaf rauben. Der Frust ist dann groß, wenn man diese Situation durch die Hotelbuchung vermeiden wollte.

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden: Der Frust über ein falsches Zimmer begründet keinen Schadenersatz.© dpa




