Pauschalurlaub
Verbraucherzentrale: Reisemängel immer dokumentieren
Kiel. Wer sich am Urlaubsort über Baulärm oder Schmutz gestört fühlt, kann unter gewissen Umständen einen Teil des Reisepreises zurückfordern.

Wenn eine Baustelle direkt neben dem Hotel die Erholung unmöglich macht, können Pauschalurlauber den Reisepreis mindern.© dpa



