EuGH-Urteil
Erstattung für Pauschalreisende nur vom Reiseveranstalter
Luxemburg. Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude ist groß - dann wird der Flug gestrichen. Den Ticketpreis zurückzubekommen, kann trickreich sein.

Pauschalreisende können ihre Ansprüche auf Erstattung bei einem annullierten Flug nur beim Reiseveranstalter stellen, nicht aber bei der Fluggesellschaft.© dpa




