Amtsgericht
Flug annulliert - Airline muss zumutbare Maßnahmen ergreifen
Hamburg. Streicht eine Airline einen Flug, steht den Betroffenen eine Entschädigung zu. Das kann auch dann gelten, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind.

Eine schlechte Wetterlage stellt oft einen außergewöhnlichen Umstand dar. Doch unterlässt eine Airline zumutbare Maßnahmen, muss sie ihre Passagiere für einen gestrichenen Flug entschädigen.© dpa




