Recht
Flugverspätung: Schlichtungsstellen-Beschluss nicht bindend
Buxtehude. Beginnt die Reise mit einem verspäteten Flug, steht Passagieren rein rechtlich zwar eine Entschädigung zu. Doch was, wenn die Airline sich querstellt?

Bei mehr als drei Stunden Flugverspätung erhalten Passagiere eine Entschädigung. Wenn sich die Airline jedoch weigert zu zahlen, wird die Sache kompliziert.© dpa




