Fluggastrecht
Flugverspätung wegen Computer-Ausfall: Keine Entschädigung
Stuttgart. Der Ausfall der Back-up-Computersysteme beim Check-In stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Passagieren steht keine Entschädigung zu.

Bei einer großen Flug-Verspätung wird für die Passagiere eine Entschädigung fällig. Doch es können auch außergewöhnliche Umstände gelten.© Hannibal/dpa

