Home ReiseDiese Rechte haben Thrombose-Patienten bei Flugreisen Fluggastrecht Diese Rechte haben Thrombose-Patienten bei FlugreisenFrankfurt/Main. Thrombose-Patienten, die einen Platz in der Business Class gebucht haben, sollten bei Überbuchung nicht in die Economy Class wechseln.21.03.2018, 09:00 UhrBevorzuge uns auf Google