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Urteil
Für Reisende mit Kind ist Flugverschiebung nicht zumutbar
Hannover. Flugreisen mit Kleinkind sind besondere Herausforderungen. Verschiebt der Veranstalter einen Flug um viele Stunden ist die Zumutbarkeit erreicht.

Ist die Verschiebung eines Pauschalreisefluges für Passagiere mit Kleinkind unzumutbar, muss der Reiseveranstalter die Kosten für die Umbuchung tragen.© dpa




