Home ReiseRechnung von Behandlung im Urlaub muss Details enthalten Arztbesuch Rechnung von Behandlung im Urlaub muss Details enthaltenMünchen. Reisekrankenversicherungen müssen nur bei Vorlage einer detaillierten Rechnung für Behandlungskosten aufkommen. So das Amtsgericht München.18.11.2017, 15:00 UhrBevorzuge uns auf Google