Spritztour endet mit Crash
Hotelbetreiber kann für Schäden am Besitz von Gästen haften
Nürnberg. Hotelmitarbeiter müssen verantwortungsvoll mit dem Besitz der Gäste umgehen. Im Schadensfall haftet das Hotel unter Umständen.

Beschädigt ein Hotelmitarbeiter den Besitz eines Gastes, muss der Betreiber für den Schaden aufkommen.© dpa




