Reiserecht
Stark verspäteten Flug nicht angetreten: Entschädigung
Hamburg. Wer beruflich reist, hat es eilig. Derjenige kann meist nicht warten, wenn sich ein Flug verschiebt. Doch kann er eine Entschädigung verlangen?

Verspätet sich der Flieger um mehr als drei Stunden, steht dem Passagier eine Entschädigung zu.© dpa




