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Kein Einfluss der Airline
Flugverspätung wegen Pushback-Fahrzeug: Keine Entschädigung
Erding. Bei Flugverspätungen steht Reisenden eine Entschädigung zu - jedoch nicht, wenn das sogenannte Pushback-Fahrzeug zur Verzögerung beigetragen hat.

Kommt das Flugzeug zu spät am Ziel an, weil das Pushback-Fahrzeug beim Abflug nicht verfügbar war, dann haben die Passagiere kein Recht auf eine Entschädigung von der Airline.© dpa



