Fluggastrechte
Airline muss bei Streik alternative Beförderung anbieten
Berlin/Hannover. Fällt ein Flug aufgrund eines Streiks aus, müssen Airlines eine alternative Beförderung anbieten. Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht.

„Gestrichen“ steht am vergangenen Freitag in Berlin auf der Informationstafel im Terminal des Flughafens Schönefeld. Die Gewerkschaft Verdi hat auch am Montag die etwa 2000 Beschäftigten des Bodenpersonals zum Streik aufgerufen. © dpa | Paul Zinken



