Schadenersatz
Fluggesellschaft muss bei Verspätung Folgekosten erstatten
Düsseldorf. Hat ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung, muss die Fluggesellschafft zahlen. Wann sie noch zahlen muss und wann eher nicht, hier die Fakten.

Wenn bei einer Flugverspätung zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für ein Hotel, muss die Fluggesellschaft diese erstatten - sofern sie die Verspätung verschuldet hat.© dpa




