Home ReiseFluggesellschaft muss bei Verspätung Folgekosten erstatten Fluggastrecht Fluggesellschaft muss bei Verspätung Folgekosten erstatten Düsseldorf. Trifft die Fluggesellschaft ein Verschulden an der Verzögerung, muss sie für diese Ausgaben aufkommen. Was müssen Reisende beachten?10.02.2017, 13:14 UhrBevorzuge uns auf Google