Fluggastrecht
Umstrittene Klausel: Ryanair will Entschädigungen erschweren
Berlin. Mit einer AGB-Klausel will Billigflieger Ryanair es Fluggästen erschweren, Entschädigungen für Flugausfälle einzufordern. Ist diese Klausel rechtens?

Ein Billigflug mit Ryanair kann teuer werden. Die Airline verweist oft auf eine umstrittene Klausel, mit der sie Entschädigungen - etwa bei Verspätungen - grundsätzlich ausschließen will.© Markus Scholz




