Reiserecht
Blitzschlag am Vortag ist kein Grund für Verspätung
Königs Wusterhausen. Verspätet sich ein Flugzeug wegen eines Blitzschlags, gibt es für Passagiere keine Entschädigung. Anders ist das, wenn der Blitz am Vortrag einschlug.

Blitzschäden am Flugzeug können Verspätungen verursachen. Eine Entschädigung gibt es, wenn die Airline genug Zeit hatte, eine Ersatzmaschine zu besorgen.© Federico Gambarini | Federico Gambarini

