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Bestpreisklauseln von HRS sind laut Gericht unzulässig
Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass die „Bestpreisklauseln“ Hotelbuchungsportal HRS kartell-rechtswidrig und damit unzulässig sind.

Schon im Dezember 2013 hatte das Bundeskartellamt HRS die "Bestpreisklausel" untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das nun bestätigt.© dpa




