Urlaubsportal
Bundeskartellamt mahnt Urlaubsportal HRS erneut ab
Bonn. Das Bundeskartellamt hat das Urlaubsportal HRS ein weiteres Mal abgemahnt, weil es gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen soll. Die Behörde hat Bedenken wegen der sogenannten “Bestpreisklausel“. Experten warnen: In Wirklichkeit können solche Klauseln die Preise in die Höhe treiben.

Viele Urlauber buchen über Urlaubsportale, um günstig unterzukommen - eine Bestpreisgarantie kann die Preise aber in die Höhe treiben.© dpa



