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Zwei der fünf Tatverdächtigen von Mülheim sollen erst zwölf Jahre alt gewesen sein, die anderen drei 14. „Von Kindern erwarten viele keine Gefahr“, sagt die Opferschutzbeauftragte des Landes, Elisabeth Auchter-Mainz. „Wenn dann doch etwas passiert, ist die Erniedrigung der Opfer umso größer.“
Aber Zwölfjährige sind in Deutschland nicht einmal strafmündig. Sie dürfen nicht angeklagt, können nicht bestraft werden.


