JVA
Umstrittene Freilassung eines Sexualstraftäters gestoppt
Werl. Gutachter hatten den Mann als gefährlichen Sexualstraftäter eingestuft. Arnsberger Richter hatten trotzdem im Februar entschieden, der 55-Jährige müsse aus der JVA Werl entlassen werden, weil ihm keine ausreichenden Therapie-Angebote gemacht worden seien. Das OLG Hamm hat jetzt die Freilassung gestoppt.

Der gefährliche Sexualstraftäter wird doch nicht aus der JVA Werl entlassen.© dpa




