Justiz
JVA-Chef warnt vor Entlassung von Sexualstraftäter
Werl/Düsseldorf.. Der Fall eines 55-jährigen Insassen der Justizvollzugsanstalt Werl könnte zum Testfall werden für das neue Gesetz zur Sicherungsverwahrung. Dabei soll der Sexualstraftäter die geforderte Therapie in der JVA Werl verweigert haben, sagt die Staatsanwaltschaft.

JVA-Chef Michael Skirl kann die Entscheidung der Richter zur Freilassung eines Insassen nicht nachvollziehen.© WP Thomas Nitsche | Unbekannt

