Keine Pflicht zur Umwandlung bestehender Partnerschaften
An Rhein und Ruhr. .
Mit einer deutlichen Mehrheit hatte der Bundestag am 30. Juni die Öffnung für die „Ehe für alle“ beschlossen. Den Bundesrat passierte das Gesetz, wonach gleichgeschlechtliche Paare erstmals auch gemeinsam Kinder adoptieren können, eine Woche später. Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

