Bevor Mieter in ein Balkonkraftwerk investieren und dieses anschließen, brauchen sie die Erlaubnis ihres Vermieters. Doch auch Wohnungseigentümer dürfen ihre Mini-Solaranlagen nicht ohne Weiteres installieren, denn sie brauchen dafür die Genehmigung ihrer Eigentümergemeinschaft. Wie sollen sie dabei genau vorgehen und was können sie tun, wenn die Eigentümergemeinschaft das Projekt Balkonkraftwerk ablehnt?

Balkonkraftwerk in der Eigentumswohnung installieren: So gehen Sie vor

Dem Eigentümerverband „Haus & Grund“ zufolge gab es in Deutschland 2020 etwa 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit rund 9 Millionen Eigentumswohnungen. Will ein Eigentümer ein Balkonkraftwerk in einem Haus installieren, das ihm nicht gehört, braucht er die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Das zählt auch dann, wenn ein Vermieter dies für die Mieter in seiner Wohnung anfragt.

„Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist immer nötig“, erklärt die Hamburger Rechtsanwältin Clara Goldmann. Der Freiburger Verein „Balkon.Solar“ stellt dafür eine kostenlose Beschlussvorlage zum Download bereit. Im besten Fall geben die anderen Eigentümer grünes Licht, dann steht dem Projekt nichts im Weg. Doch was passiert, wenn sie dies nicht tun?

Recht auf ein Balkonkraftwerk? Juristin nennt wichtige Hinweise für Eigentümer

Theoretisch kann die Eigentümergemeinschaft den Antrag auch ablehnen. Allerdings gilt genau wie für ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung: Ohne triftigen Grund sind pauschale Verbote vor Gericht kaum haltbar. Balkonkraftwerke gelten seit vergangenem Jahr als eine privilegierte bauliche Veränderung.

§ 20 Bauliche Veränderungen WEG

Laut dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) darf jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, um Strom mit Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) zu erzeugen. Das Gleiche gilt auch für Maßnahmen zum Einbruchsschutz oder für Wallboxen für Elektroautos.

„Dadurch haben Wohnungseigentümer ein Recht darauf, dass die Eigentümergemeinschaft ihnen die Anbringung eines Balkonkraftwerks per Beschluss genehmigt“, führt Goldmann aus. Wichtig: Dieses Recht betrifft nur die Frage, ob ein Bewohner ein Balkonkraftwerk am Haus anbringen darf. Bei der Umsetzung darf die WEG dagegen mitentscheiden: „Die Eigentümergemeinschaft kann konkrete Anforderungen an die Anbringung eines Balkonkraftwerks definieren“, ergänzt die Juristin.

Auch deswegen sollten Eigentümer ihre Pläne in ihrer Anfrage möglichst konkret und umfänglich darstellen: „Bei einer WEG ist es wichtig, dass man in der Vorlage für den Beschluss die Rechtslage deutlich erläutert und auch die Bedenken ausräumt“, empfiehlt Sebastian Müller von „Balkon.Solar“. So gebe es viele Hausverwaltungen, die nicht auf dem aktuellen Stand seien.

Ein junger Mann bringt solarbetriebene Lichterketten an Balkongeländer an.
Ein Balkonkraftwerk muss nicht groß sein. Zumeist sind Steckersolaranlagen daher kein Problem für die Statik.© Getty Images | PixelCatchers

Balkonkraftwerk: Diese Anforderungen können Eigentümergemeinschaften stellen

Die Eigentümergesellschaft muss ihre Anforderungen an ein Balkonkraftwerk in ihrem Beschluss schriftlich festhalten. Hierzu gehört zum Beispiel, dass das Kraftwerk alle Normen und gesetzlichen Vorgaben einhält – etwa der Maximalleistung von 2000 Watt Peak je Balkonkraftwerk oder der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Mögliche Punkte im WEG-Beschluss:

  • Optik und Gestaltung (etwa zu Positionierung oder Neigung)
  • Befestigung (etwa Pflicht zur fachgerechten Befestigung)
  • Sonderfälle für Wohnungen mit baulichen Besonderheiten (kein Balkon)
  • Pflicht zu Demontage bei Auszug oder bei Sanierungsmaßnahmen
  • Versicherung (Pflicht, die Anlage ausreichend abzusichern)

Steht der Beschluss, können Eigentümer und Mieter ihr Balkonkraftwerk installieren und anschließen. Wichtig: Jedes Balkonkraftwerk ist anmeldepflichtig – dabei gilt eine Frist von einem Monat ab der Inbetriebnahme. Wie die Anmeldung abläuft und welche Daten Sie im Marktstammdatenregister eingeben müssen, lesen Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Eigentümergemeinschaft lehnt Balkonkraftwerk ab – das können Sie tun

Lehnt eine Eigentümergemeinschaft die Installation trotz allem ab, müssen Wohnungsbesitzer diese Entscheidung nicht akzeptieren. Angesichts der Rechtslage lohnt sich häufig der Versuch einer einvernehmlichen Lösung. Ein Argument: Kleine Balkonkraftwerke bestehen meist nur aus zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Das Gewicht ähnelt dem eines Blumenkastens, was statische Bedenken ausräumen kann.

Stören sich andere Eigentümer an der Optik, hilft oft ein anderer Montageort. Ein Balkonkraftwerk lässt sich auch auf dem Dach, an der Fassade oder freistehend montieren. Flexible Solarmodule wirken unauffälliger und bieten einen guten Kompromiss. Im Zweifel lohnt es sich, Zugeständnisse zu machen. So spart man den Gang vor Gericht – und damit Zeit und Geld. Letztlich kann aber jeder auf seine Rechte bestehen und sie notfalls einklagen.