Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, meldet es im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Die Behörde sorgt für ein stabiles Stromnetz und behält deshalb alle Energiequellen im Blick, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Balkonkraftwerke bilden dabei keine Ausnahme. Nur wenige Sonderfälle entbinden Verbraucher von der Meldepflicht. Welche Regeln bei Anlagen mit 800 Watt gelten, lesen Sie hier.

Balkonkraftwerk mit 800 Watt: Gibt es eine Anmeldepflicht?

Für die Anmeldung im Marktstammdatenregister spielt es keine Rolle, ob das Balkonkraftwerk 400, 600 oder 800 Watt in das Netz einspeist. Jedes System, das Strom in irgendeiner Form einspeist, unterliegt der Meldepflicht. Nur wer sein Balkonkraftwerk nicht über einen Wechselrichter mit dem Hausnetz verbindet, muss es nicht anmelden. Diese eine Ausnahme von der Meldepflicht kommt in der Praxis jedoch kaum vor. Sie betrifft vor allem Camping-Solaranlagen, die Strom nur in Wohnmobile, Powerbanks oder Generatoren leiten.

Für ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt Einspeiseleistung besteht somit die Meldepflicht. Der Verband der Elektrotechnik (VDE) hat bis jetzt nur noch keine Norm für Anlagen mit 800 Watt veröffentlicht. Solange diese fehlt, gilt offiziell weiter die Obergrenze von 600 Watt für Balkonkraftwerke.

Eine Frau schließt einen Speicher an ein Balkonkraftwerk an.
Viele Wechselrichter können die Einspeiseleistung eines Balkonkraftwerks auf 600 Watt drosseln (Symbolbild).© Getty Images | amriphoto

Drei wichtige Schritte: Das Balkonkraftwerk nur anzumelden reicht nicht immer aus

Vor der Anmeldung brauchen Mieter für ihr Balkonkraftwerk zuerst die Erlaubnis vom Hauseigentümer. Die Größe oder Leistung der Solaranlage ändert daran nichts. Zusätzliche Schritte sind zudem nötig, wenn Betreiber zusätzlich einen Speicher anschließen. Auch dann verlangt die Bundesnetzagentur den Eintrag ins Marktstammdatenregister. Zudem muss ein Elektrofachbetrieb den Speicher für das Balkonkraftwerk installieren. Betreiber müssen den Speicher anschließend noch beim Netzbetreiber anmelden.

In der Praxis kommen für ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt so drei Schritte zusammen: Mieter fragen die Erlaubnis vom Vermieter an, melden das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister an und melden es ihrem Netzbetreiber, sofern sie zusätzlich einen Speicher nutzen.

Balkonkraftwerk anmelden: Darum ist es so wichtig

Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Zwar kontrollieren Behörden die Anmeldung bisher kaum, trotzdem empfiehlt es sich immer, alle Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur verursacht keine Kosten und lässt sich online mit wenigen Klicks erledigen. Sie steht damit in keinem Verhältnis zu einem möglichen Bußgeld. Wer sein Balkonkraftwerk anmeldet, unterstützt außerdem die Netzstabilität und sorgt so für eine sichere Stromversorgung.