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Corona-Schutz
Träger in NRW befürchten Flickenteppich bei der Impflicht
Essen. Seit Mitte März gilt: Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen gegen das Coronavirus immun sein. Bislang sind die Auswirkungen in NRW überschaubar

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist bis Jahresende zunächst befristet. Ab Oktober müssen Beschäftigte eine Booster-Impfung nachweisen.© FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

