Seit Serap Güler (CDU), Staatssekretärin für Integration in NRW, ein Kopftuchverbot für junge Mädchen in Kitas und Grundschulen forderte, prüft die Landesregierung, ob dies mit der grundgesetzlich geschützten freien Religionsausübung vereinbar ist. Dass diese Prüfung bereits seit April 2018 andauert, begründet die Landesregierung damit, es handle sich „um ein sensibles Thema, das verfassungsrechtlich relevante Fragen aufwirft“.

Güler will nach dem Vorbild Österreichs die Verschleierung von jungen Mädchen untersagen. „Wenn Eltern schon Kinder im Kita- oder Grundschulalter Kopftuch tragen lassen, sexualisieren sie das Kind“, begründete die Staatssekretärin ihren Vorstoß. Kinder in diesem Alter seien religiös unmündig, ein Kopftuch zwinge sie in vorgefertigte Geschlechterrollen, so die Argumentation.