Offenbar zahlt des Land NRW den Freien Waldorfschulen zu hohe Personalkostenzuschüsse. Die Chefin des Landesrechnungshofes, Brigitte Mandt, erklärte, dass die Waldorfschulen eigentlich bei der Ermittlung der Zuschüsse zu ihren Personalkosten in den Klassen eins bis vier mit den Grundschulen verglichen werden müssten. Dort muss ein Lehrer 28 Pflichtstunden in der Woche leisten. Tatsächlich aber verglichen sich die Waldorfschulen mit der Pflichtstundenzahl an Gymnasien und Gesamtschulen. Die beträgt nur 25,5 Stunden. 28 Pflichtstunden sollten aber auch für Lehrer an Waldorfschulen gelten.

Bei den Klassen fünf bis elf ist aus Sicht des Rechnungshofes die Zuordnung der Waldorfschulen zur Schulform der Gesamtschule – anstelle zum Gymnasium – für die Zukunft zu hinterfragen. Der Schwenk der Gymnasien zurück zu G9 sei ein Anlass dafür.