Schulpflicht
Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für muslimisches Mädchen
Leipzig/Frankfurt/Main. Ein muslimisches Mädchen kann nicht wegen seiner Religion dem Schwimmunterricht in der Schule fernbleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Demnach könne muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am Schwimmunterricht im Ganzkörperbadeanzug zugemutet werden.




