Kopftuch
Betriebe müssen Kopftuch am Arbeitsplatz akzeptieren
Berlin. Landesarbeitsgericht entscheidet: Ein Zahnarzt darf einer junge Frau nicht den Ausbildungsplatz verweigern, weil sie im Job ihr Kopftuch tragen will. Das widerspreche dem Antidiskriminierungsgesetz. Der Mediziner muss nun eine Entschädigung zahlen. Die Bundesbehörden erhoffen sich eine Signalwirkung an alle Arbeitgeber.

Das Kopftuch darf für Arbeitgeber kein Einstellungskriterium sein, entschied nun das Berliner Landesarbeitsgericht.



