Hartz IV
Neue Hartz-IV-Sätze sind nicht zu niedrig festgesetzt
Kassel. Das Bundessozialgericht hält die Regelleistungen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, für verfassungsgemäß. Eine Frau hatte geklagt, dass das Existenzminimum nicht gewährleistet sei. Sie wollte rund 1000 Euro statt 374 Euro im Monat.

