Arbeitsmarkt
Hartz-IV-Empfänger dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
Karlsruhe. 60 Minuten Fahrtzeit hin, 60 Minuten zurück: Das empfand ein Hartz-IV-Empfänger als unzumutbar. Er lehnte den Job ab. Daraufhin wurde ihm das Arbeitslosengeld gekürzt. Ein Sozialgericht in Karlsruhe hat jetzt entschieden: zu Recht. 60 Minuten Pendelzeit für eine einfache Wegstrecke seien für eine Vollzeitstelle zumutbar.



