Urteil
Lottogewinn für Hartz-IV-Bezieher geht ans Jobcenter
Essen. . Gewinnt ein Hartz-IV-Bezieher im Lotto, wird ihm das Geld auf seine Sozialleistungen angerechnet. Das hat das Landessozialgericht entschieden.

Für Hartz-IV-Bezieher lohnen sich nur die großen Gewinne. Foto: dapd© ddp/Katja Lenz

