Mit mehr als zwei Dritteln Zustimmung hat das Europaparlament am Dienstag in Straßburg die EU-Kommission aufgefordert, „Nur Ja heißt Ja“ als einheitlichen Standard im Sexualstrafrecht einzuführen. Die Idee dahinter ist simpel: Eine sexuelle Handlung ist nur dann legal, wenn alle Beteiligten aktiv zugestimmt haben. Schweigen gilt nicht. Wer nichts sagt, hat nicht Ja gesagt. In Deutschland ist das anders.
Seit 2016 gilt hier „Nein heißt Nein“ – strafbar ist nur, wer gegen den erkennbaren Willen einer Person handelt. Das Problem kennen Opferschutzorganisationen seit Jahren: Es gibt Studien, nach denen knapp 70 Prozent der Betroffenen in solchen Momenten erstarren, keinen erkennbaren Widerstand äußern – und damit durchs Raster der Gesetzgebung fallen.
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Sexualstrafrecht: Viele EU-Länder setzen auf aktive Zustimmung
Die Rechtslage in Europa ist ungleich, denn 15 Länder verfügen bereits über eine aktive Zustimmungsregelung. Vorreiter war Schweden, das sein Strafrecht 2018 reformiert hat. Neben Italien, Griechenland, Dänemark und Belgien kam zuletzt auch Frankreich nach dem Fall Gisèle Pelicot dazu. Dort ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig. Neun Länder, inklusive Deutschland, müssten noch Schritte in die richtige Richtung machen, sagt Evin Incir, schwedische EU-Abgeordnete der sozialdemokratischen Fraktion, die an der Resolution beteiligt war.
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„Nur Ja heißt Ja“: Deutschland debattiert noch
Auch im Bundestag fordern die Grünen, dass jede sexuelle Handlung bestraft wird, zu der nicht alle Beteiligten ausdrücklich eingewilligt haben. Die AfD lehnte diesen Vorschlag ab und sprach von einem „Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts“. Die Union formulierte vorsichtige Kritik. Die Abgeordnete Susanne Hierl der Unionsfraktion bezweifelte, dass der Gesetzentwurf das richtige Mittel sei – das bestehende Recht erfasse Schockstarre-Situationen bereits, und selbst mit dem neuen Prinzip bliebe das strukturelle Problem bestehen: Aussage gegen Aussage, kein Beweis, Freispruch.
Die CDU-Europaabgeordnete Verena Mertens sprach sich hingegen für eine einheitliche Konsensregelung aus: „Ein Mensch kann innerlich Nein sagen und äußerlich keinen Laut herausbekommen. [...] Das darf unser Strafrecht nicht übersehen. Fehlender Widerstand ist keine Zustimmung.“ Sie betonte allerdings auch, dass der Opferschutz nicht im Strafrecht verankert sei und der Handlungsbedarf dort bestehen bleiben würde. Der AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau warnte vor einer „Kriminalisierung menschlicher Missverständnisse“.
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Über die Definition des Straftatbestands diskutierte die EU schon 2024, wurde sich jedoch nicht einig. Die Mitgliedstaaten bestimmen selbst über das Strafrecht. Bei bestimmten grenzüberschreitenden Kriminalitätsbereichen darf die EU Vorschriften machen. Verbesserungsvorschläge für den Opferschutz waren dennoch Teil der Resolution. Es fordert Mitgliedstaaten auf, dass Opfer Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben. Auch Fachkräfte sollen besser geschult werden. Gegenüber der ARD sagte Mertens: „Für mich kommt es jetzt darauf an, die Balance zu halten, zwischen mehr Opferschutz auf der einen Seite, aber ohne das Strafrecht unklar oder schwer anwendbar zu machen.“





