Die klare Mehrheit im Europäischen Parlament für „Nur Ja heißt Ja“ markiert einen überfälligen Fortschritt im Sexualstrafrecht. Endlich wird unmissverständlich festgehalten: Sex ohne ausdrückliche Zustimmung ist keine Grauzone, sondern Gewalt.

Dass in Deutschland bislang der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gilt, war zwar ein wichtiger Fortschritt. Doch er greift zu kurz. Denn er setzt voraus, dass ein Nein geäußert oder zumindest erkennbar gemacht wird. Die Realität sexualisierter Gewalt sieht aber oft anders aus: Schock, Angst oder Abhängigkeit führen dazu, dass Betroffene nicht widersprechen können. Wer in solchen Situationen den Schutz des Strafrechts an ein aktives Nein knüpft, verkennt die Dynamiken von Macht und Ohnmacht.

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Sexualstrafrecht: Konsens darf nicht falsch verstanden werden

Der „Nur Ja heißt Ja“-Ansatz kehrt diese Perspektive um. Er macht deutlich, dass es nicht die Verantwortung der potenziell Betroffenen ist, sich zu wehren, sondern die Pflicht aller Beteiligten, sich der Zustimmung zu vergewissern. Konsens wird damit nicht länger als Abwesenheit von Widerstand definiert, sondern als das, was er sein sollte: ein aktives, freiwilliges und eindeutiges Einverständnis.

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Alina Juravel ist Redakteurin im Ressort Leben der FUNKE Tageszeitungen.

Dass andere europäische Länder wie etwa Frankreich oder Spanien den Ansatz „Nur Ja heißt Ja“ in ihrem Sexualstrafrecht schon verankert haben, zeigt: Deutschland hinkt hinterher. Die Forderung, den Ansatz auch hierzulande gesetzlich festzuschreiben, ist daher keine radikale Idee, sondern eine konsequente Weiterentwicklung. Dass insbesondere die Grünen im Bundestag darauf drängen, verdient Unterstützung – nicht aus parteipolitischen Gründen, sondern weil es um grundlegende Rechte geht.