Bundesgerichtshof
TV-Moderator Kachelmann muss Berichte über Intimleben dulden
Karlsruhe. . Der Moderator Jörg Kachelmann hat vor dem BGH eine Niederlage erlitten. Er hatte im Zusammenhang mit seinem Vergewaltigungsprozess über die Berichterstattung von bild.de geklagt. Der BGH stellte klar: Medien dürfen aus öffentlichen Strafprozessen uneingeschränkt auch über intime Details berichten.


