Kachelmann
Keine gütliche Einigung im Kachelmann-Prozess um Schadensersatz
Frankfurt. Wettermoderator Jörg Kachelmann klagt auf Schadensersatz gegen seine Ex-Geliebte. Die Güteverhandlung sei konstruktiv gewesen, heißt es, aber ohne gütliche Einigung. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. Im Mai 2011 war Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

