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Religionsfreiheit
EU-Gericht erlaubt christliche Kreuze am Arbeitsplatz
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat christlichen Arbeitnehmern das Recht zugestanden, eine Kette mit einem Kreuz sichtbar bei der Arbeit zu tragen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Arbeitgeber müssen künftig sehr genau abwägen, bevor sie religiöse Symbole verbieten.




