Urteil
Eva Herman scheitert mit Klage gegen Axel Springer AG
Karlsruhe. Eva Herman fühlte sich in einem Bericht des “Hamburger Abendblatt“ falsch zitiert und schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Deshalb klagte die frühere Tagesschau-Sprecherin. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage am Dienstag zurückgewiesen. Der “Meinungskampf“ sei legitim.


