Integration
Gericht schickt Türkin nach 30 Jahren in Integrationskurs
Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Türkin, die seit 30 Jahren in Deutschland lebt, aber kein Deutsch spricht, zu einem Integrationskurs verpflichtet. Es gebe ein gesellschaftliches Interesse daran, dass hier lebende Ausländer sich auf Deutsch verständigen könnten, so die Begründung.



