Kommentar
Nicht Köln erlaubt den Muezzin-Ruf, sondern das Grundgesetz
Köln/Ruhrgebiet. Wer so tut, als müsse der muslimische Gebetsruf genehmigt werden, bringt alle Muslime in eine Bittstellerrolle – und behindert Integration.

Die Zentralmoschee der Ditib im Kölner Stadtteil Ehrenfeld. © dpa | Rolf Vennenbernd

