Meinung
Der Fall Mariama B.Abschiebung und „Rechtstreue“
Der Fall Mariama B. wirft eine Menge Fragen auf, die es noch zu klären gilt. Über den Einzelfall hinaus müssen wir jedoch diskutieren, ob das sogenannte Dublin-System nachgebessert werden muss, nach dem Flüchtlinge immer in das Land abgeschoben werden, in dem sie zuerst den Behörden bekannt werden.

Auf „Rechtstreue“ beruft sich die Bochumer Rechtsdezernentin im Fall der verhinderten Abschiebung von Mariama B.© Ingo Otto


