Am Montag wird das Land wieder allmählich hochgefahren. Geschäfte bis zu einer bestimmten Größe dürfen öffnen, im Laufe der Woche werden in NRW die Abschlussklassen wieder die Schulen besuchen können. Alles steht unter Vorbehalt, vieles ist mit Fragezeichen versehen. Aber es ist ein Hauch von Normalität in Zeiten, die alles andere als normal sind.
Ausgenommen sind Kirchen, Synagogen und Moscheen. Gottesdienste sollen weiterhin nicht stattfinden. Für Gläubige ist das schmerzhaft. Gerade in diesen Tagen ist spiritueller Beistand für sie wichtig, sie vermissen das gemeinschaftliche Erleben ihres Glaubens. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Schließung von Gotteshäusern ein schwerer Eingriff in die Religionsfreiheit ist und einer fortlaufenden Überprüfung bedarf.


