Stell dir vor, du buchst einen teuren Urlaub und sagst kurz vorher ab – dann musst du Stornogebühren zahlen. Genauso ist es mit der BUGA 2031: Wuppertal hat einen Vertrag mit der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) unterschrieben. Sagt die Stadt ab, muss sie „Stornogebühren“ zahlen – und die werden immer teurer, je näher die BUGA rückt.
Lesen Sie auch
Sollte Wuppertal die BUGA 2031 absagen: So funktioniert die Strafe
Die Entschädigung steigt wie bei einer Treppe, je später Wuppertal aussteigt:
- Stufe (ab 1. Januar 2023): 1,5 Millionen Euro + Mehrwertsteuer
- Stufe (ab 1. Januar 2025): 3,0 Millionen Euro + Mehrwertsteuer
- Stufe (ab 1. Januar 2027): 4,0 Millionen Euro + Mehrwertsteuer
Beispiel: Würde Wuppertal heute (Oktober 2025) sagen „Wir wollen keine BUGA mehr“, müsste die Stadt 3 Millionen Euro plus 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen – das sind etwa 3,6 Millionen Euro insgesamt.
Wann muss Wuppertal zahlen?
Die Strafe wird fällig, wenn:
- Wuppertal oder die BUGA GmbH schuld am Scheitern sind.
- Die DBG keinen anderen Ausrichter für 2031 findet.
- Wuppertal die BUGA „endgültig aufgibt, vereitelt oder unmöglich macht“.
Auch interessant
Was passiert, wenn die DBG selbst aus der BUGA 2031 aussteigt?
Hier wird‘s interessant: Steigt die DBG ohne wichtigen Grund aus, kann Wuppertal Schadensersatz verlangen. Wie hoch dieser ausfällt, steht nicht konkret im Vertrag – das müsste vor Gericht geklärt werden. Die Stadt hätte dann aber alle bereits gezahlten Beträge an die DBG (insgesamt 4,2 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit) als Schaden zu verzeichnen.
Wichtig zu wissen: Alles, was Wuppertal bereits an die DBG gezahlt hat, ist weg – auch bei einer Absage. Diese Beträge gelten als Bezahlung für bereits erbrachte Leistungen. Eine Rückzahlung ist „ausdrücklich ausgeschlossen“.
Lesen Sie auch
Warum ist das so geregelt?
Die DBG steckt jahrelang Arbeit und Geld in die Vorbereitung. Mitarbeiter werden eingestellt, Konzepte entwickelt, Partner kontaktiert. Sagt Wuppertal kurzfristig ab, war diese Arbeit umsonst. Die Strafzahlungen sollen beide Seiten dazu bringen, den Vertrag einzuhalten.
Das bedeutet es für Wuppertal: Einfach gesagt: Je länger Wuppertal wartet, desto teurer wird ein Ausstieg. Bei einer Absage 2027 oder später wären mindestens 4 Millionen Euro fällig.
Verträge mit der Bundesgartenschau-Gesellschaft
Den Verträgen (Gesellschafts- und Durchführungsvertrag) mit der Bundesgartenschau-Gesellschaft hat der Rat der Stadt Wuppertal am 21. September 2022 mehrheitlich zugestimmt. Dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE, die Ratsgruppe Lokalpatrioten, Frau Stadtverordnete Becker und Frau Stadtverordnete Vesper-Pottkamp von der CDU-Fraktion, Frau Stadtverordnete Neuland-Kreuz von der AfD-Fraktion sowie Frau Stadtverordnete Rafrafi – Einzelratsmitglied, bei Enthaltung des Stadtverordneten Herrn Hahnel-Müller – CDU-Fraktion.









