Fernwärme-Kunden der Stadtwerke Witten müssen sich auf hohe Nachzahlungen einstellen. Betroffen sind nach Angaben von Vertriebschef Markus Borgiel rund 100 Parteien in Einfamilienhäusern am Bommerfelder Ring. Im Gespräch mit der Redaktion erklärt er den Hintergrund.

Täglich (außer Samstag)

Witten-Newsletter: Jetzt kostenlos anmelden!

Nachrichten, Service, Reportagen: Jeden Tag wissen, was in unserer Stadt los ist.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Der kommunale Energie-Versorger stand im Sommer 2024 unter Druck. Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen undurchsichtige Preisgestaltung vorgeworfen. Daraufhin entwickelten die Stadtwerke ein neues Preismodell für Fernwärme.

Preismodell der Stadtwerke Witten besteht aus drei Elementen

Es speist sich aus drei Elementen. Da gibt es zunächst den verbrauchsabhängigen Grundpreis. Dazu kommt der sogenannte Verrechnungspreis für den benötigten Wärmezähler-Typ. Zudem wird ein sogenannter Arbeitspreis berechnet. Er bezieht sich auf die verbrauchten Kilowattstunden. Das Modell gilt seit dem 1. Januar 2025.

Blockheizkraftwerk, BHKW, Bommern in Witten
Blockheizkraftwerk in Witten-Bommern: Nils Vollmann kontrolliert einen der Motoren die Elektrizität und Heizwärme erzeugen (Archiv).© FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Bereits in diesem Frühjahr hatte es Wirbel um Fernwärme-Abrechnungen gegeben. Grund war allerdings nicht das neue Preismodell. Vielmehr hatte ein Systemfehler bei einem Dienstleister für eine Panne gesorgt. Die korrigierten Abrechnungen für Haushalte in Mehrfamilienhäusern am Bommerfelder Ring waren mit Nachzahlungen in Höhe von bis zu 3000 Euro verbunden. Etwa 850 Kundinnen und Kunden hatten Post der Stadtwerke erhalten. Betroffene konnten zinslose Ratenzahlungen vereinbaren.

Lesen Sie auch

So wurde der Abrechnungszeitraum geändert

Die Vertragspartner in Einfamilienhäusern müssen aber nicht wegen falsch verarbeiteter Daten nachzahlen. Vielmehr umfasst ihre Abrechnung einmalig 13 statt wie gewohnt zwölf Monate. Die bisherigen Abschlagszahlungen für den betroffenen Kundenkreis haben aber lediglich für zwölf Monate gegolten. Seit Anfang 2025 gilt der 1. Januar eines Jahres als Stichtag der Abrechnung. Vorher umfasste die Rechnung die Zeit zwischen 1. Dezember und 30. November des Folgejahrs.

In den Abrechnungen, die dieser Tage per Post verschickt werden, wird der Dezember 2024 nach der alten Preisformel berechnet. Für das gesamte Jahr 2025 indes gilt das neue Tarifmodell, wie Borgiel erklärt.

Die betroffene Kundschaft muss sich unterm Strich auf happige Beträge für Dezember 2024 einstellen. Es geht im Schnitt um 1800 Euro. „Dazu muss man wissen“, sagt Stadtwerke-Sprecher Mathias Kukla, „der Dezember ist ein Monat, in dem viel geheizt wird. Deshalb macht der Monat viel von der Gesamtrechnung aus.“

Wer Schwierigkeiten hat, die nachgeforderte Summe umgehend komplett zu begleichen, kann laut Borgiel mit den Stadtwerken sprechen. Auch diesmal bietet der Versorger eine zinslose Ratenzahlung an.

  • Kontakt: 02302-9173-600; WhatsApp 0163-6373173.