Gute Nachricht für alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer. Die Stadt Witten wird bei der Grundsteuer die differenzierten Hebesätze beibehalten. Somit gibt es zumindest in diesem Jahr keine Erhöhung. Dennoch könnte das Ganze in Zukunft nochmal zur Debatte stehen.

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„Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Widersprüche erreicht hat und das Aufkommen derzeit nicht nachhaltig gefährdet ist, gibt es auch für die kommende Ratssitzung am Montag, 11. Mai, keine neue Vorlage“, sagt Stadtkämmerer Matthias Kleinschmidt. Das bedeutet: Die Satzung mit den differenzierten Hebesätzen gilt weiter: für Wohngrundstücke 1110 v.H. (von Hundert, also Prozent) und 1896 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke.
Stadt Witten warb für einheitlichen Hebesatz
Vor der letzten Ratssitzung hatte die Stadt noch einen einheitlichen Hebesatz von 1412 v.H. vorgeschlagen, das Ganze nach einiger Kritik aber kurz vor der Sitzung zurückgezogen. Vom Tisch ist das Thema dennoch noch nicht. Denn die Folgen und Risiken der bisherigen Satzung bleiben nach Angaben der Stadt weiter bestehen.
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„Mit den differenzierten Hebesätzen bleibt das Aufkommen deutlich hinter dem aufkommensneutralen Haushaltsansatz zurück: gemessen am Ansatz 2026 geht es um einen Fehlbetrag von fast 2,5 Millionen Euro“, so die Stadt.
„Das Thema wird daher im Herbst/Winter dieses Jahres im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung 2027 ff. und dem Haushaltsicherungskonzept aufgegriffen werden“, betont Kleinschmidt. Auch das Urteil des OVG Münster zu den differenzierten Hebesätzen dürfte bis Ende des Jahres vorliegen und könne dann in die Überlegungen zu einer Lösung einfließen.





