Zusammenfassung

  • Ende März soll eine Doppelhaushälfte in Witten-Heven zwangsversteigert werden, die aus den 1960er Jahren stammt und eine Wohnfläche von rund 94 Quadratmetern bietet.
  • Das Haus hat laut Gutachten einige Mängel, sowie einen allgemeinen „Instandhaltungs- und Renovierungsbedarf“.
  • Der Verkehrswert beträgt 326.000 Euro, die Versteigerung findet am 25. März im Amtsgericht Witten statt.

Eine Pusteblume, eine gelbe Löwenzahn-Blüte mit Biene und ein grünes Löwenzahnblatt zieren die Seite des Wohnhauses in Witten, das laut Wittener Amtsgericht Ende März versteigert wird. Demnach handelt es sich dabei um eine „Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft“.

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Was Interessenten über die Immobilie wissen sollten, hat das Amtsgericht Witten vorab in einem Gutachten veröffentlicht. Wichtige Eckpunkte daraus sind hier zusammengefasst.

Wohnhausversteigerung in Witten: Zwei Merkmale fallen ins Auge

Laut Gutachten handelt es sich bei der Doppelhaushälfte um ein zweigeschossiges Einfamilienhaus. Das Baujahr ist nach Aktenlage mit zirka 1968 angegeben. Das Haus ist unterkellert und hat eine Wohnfläche von zirka 94 Quadratmetern. Es gibt eine Garage sowie einen Stellplatz vor der Garage unter einem Carport. Der Zugang zum Haus ist aufgrund einer Eingangsstufe nicht barrierefrei. Die Straße, in der sich das Haus befindet, endet in einer Sackgasse.

Die Wohnlage wird im Gutachten als „durchschnittlich“ bewertet. Läden für den täglichen Bedarf sind in der Umgebung vorhanden. Das Wittener Stadtzentrum ist zirka vier Kilometer entfernt. Auch die A43 und A448 sind in ein paar Minuten erreichbar. Der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln wird im Gutachten als „durchschnittlich“ eingestuft.

Das Einfamilienhaus in der Blumenstraße 31,
Auf der Seite des Wohnhauses ist eine Löwenzahnblume zu sehen.© FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Zustand der Immobile „durchschnittlich“

Die gute Nachricht ist, dass keine Bau- oder Altlasten verzeichnet wurden und dass keine Erschließungsbeiträge gezahlt werden müssen. Das Haus ist auch nicht denkmalgeschützt. Generell liege das Gebäude jedoch „in einer Region, unter der Bergbau betrieben wurde“. So könnten mögliche noch auftretende Bergschäden „grundsätzlich nicht ausgeschlossen“ werden.

Der Zustand der Immobilie ist laut Gutachten „im Wesentlichen als durchschnittlich zu betrachten“, wobei „Schäden und Mängel“ bestehen würden. Dazu zählen etwa feuchte Kellerwände, teilweise mit Schimmelbildung, sowie „allgemeiner Instandhaltungs- und Renovierungsbedarf“.

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Es gibt eine Gaszentralheizung, die 2007 erneuert wurde. Das Haus ist an die Gas-, Wasser- und Stromversorgung sowie an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Ein Energieausweis liegt nicht vor. Das Haus verfügt über einen Kaminofen und eine elektrische Markise. Zudem wurde das Dachgeschoss „wohnlich ausgebaut“ – mit einem Wohn-, einem WC- und einem Abstellraum.

Dachausbau ohne Genehmigung?

Interessant dabei: Laut Gutachten lagen für diesen Dachausbau keine Genehmigungsunterlagen vor. Weil sich die Wertermittlung nur „auf den genehmigten Zustand“ beziehe, mögliche Käufer den Dachausbau aber als „wertsteigernd“ empfinden würden, hat man hier einen pauschalen Zuschlag gemacht. Auf dem Grundstück gibt es außerdem einen Gartenpool mit einer Liegefläche aus Holz sowie eine Laube und ein Gewächshaus. Ein weiteres besonderes Merkmal ist, dass „entlang der nördlichen Grundstücksgrenze“ eine Hochspannungsleitung verläuft (Leitungsrecht).

Der Verkehrswert des Hauses liegt bei 326.000 Euro. Die Versteigerung findet am Mittwoch, 25. März, um 10 Uhr im Amtsgericht statt, Bergerstraße 14, erste Etage, Sitzungssaal 159. Weitere Informationen gibt es hier.