Zusammenfassung

  • Das Anwohnerparken in Witten wird ab dem 1. Februar komplett digital abgewickelt und der Papierausweis entfällt.
  • Parkberechtigte brauchen nur noch ihr Kennzeichen registrieren lassen, woraufhin Verkehrsaufseher die Berechtigung digital prüfen.
  • Der Parkausweis kostet 30 Euro pro Jahr und ist nur für Personen ohne privaten Stellplatz in einer der elf Parkzonen erhältlich.

Die Stadt Witten digitalisiert immer mehr Dienstleistungen. Das Bewohnerparken in Witten wird ab 1. Februar vollständig digital abgewickelt. Es gibt für die Halterinnen und Halter eines parkberechtigten Fahrzeugs keinen ausgedruckten Ausweis mehr. Verkehrsaufseher erkennen anhand des Kennzeichens, ob eine Anwohnerparkberechtigung vorliegt.

Auf der städtischen Website witten.de finden Interessenten alle Infos rund ums Bewohnerparken, inklusive Bewohnerparkzonen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein - und welche Kosten fallen an?

Doch wer kann Bewohnerparken in Witten überhaupt beantragen? Bewohnerinnen und Bewohner einer der insgesamt elf Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet können je einen Bewohnerparkausweis beantragen. Voraussetzungen: Jeder Bewohner, der in der Parkzone wohnt und melderechtlich erfasst ist, erhält nur einen Parkausweis, und zwar für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug. Nur wer nicht über einen privaten Stellplatz verfügt, erhält eine Berechtigung für die jeweilige Bewohnerparkzone.

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Welche Unterlagen werden benötigt? Hier reichen ein Ausweisdokument und der Fahrzeugschein. Die Berechtigung fürs Bewohnerparken kostet für zwölf Monate 30 Euro und für 24 Monate 60 Euro. Eine Änderung der Bewohnerparkberechtigung - sei es Kennzeichen, sei es Adresse - kostet zehn Euro.