Zusammenfassung

  • Die Stadt Oberhausen plant, durch erhöhte Buß- und Verwarngelder jährlich 350.000 Euro mehr einzunehmen, indem das Ordnungsamt um neun Kräfte aufgestockt wird.
  • Der Stadtrat hat mit großer Mehrheit die Erhöhung der Bußgelder beschlossen, um die Sicherheit zu verbessern und einen Abschreckungseffekt zu erzielen.
  • Die neuen Bußgelder betreffen verschiedene Vergehen, darunter Umweltverschmutzung und aggressives Betteln, und sollen die Bürger zu ordentlichem Verhalten im Stadtgebiet anhalten.

350.000 Euro mehr im Jahr will die Stadt Oberhausen künftig durch Buß- und Verwarngelder einnehmen - indem die Ordnungskräfte des Ordnungsamtes aufgestockt werden und künftig häufiger kontrollieren, ob sich die Bürger im Stadtgebiet ordentlich verhalten.

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Allein 230.000 Euro von diesen 350.000 Euro sollen dadurch eingenommen werden, dass alle bisherigen Verwarn- und Bußgelder deutlich erhöht werden: Es wird also für Bürger spürbar teurer, wenn man die Umwelt verschmutzt oder sich ansonsten ungebührlich öffentlich verhält. Zudem erhalten die Ordnungskräfte oft einen größeren Spielraum, in welcher Höhe sie das Verwarn- und Bußgeld verhängen.

Der 57-köpfige Rat der Stadt Oberhausen hat die Aufstockung von insgesamt neun Kräften im Ordnungsamt (Personalkosten im Jahr: über 830.000 Euro) und die Erhöhung des Bußgeldkatalogs in seiner Sitzung am Montag mit großer Mehrheit genehmigt. Nur die AfD (vier Sitze), die FDP (zwei Sitze) und die Linken (drei Sitze) waren aus unterschiedlichen Gründen dagegen. CDU, SPD (beide je 19 Sitze), die Grünen (acht Sitze) und BOB (zwei Sitze) waren dafür. Hier einige Argumente der Politiker und Politikerinnen aus der Ratssitzung am Montag:

CDU-Fraktionsvize Denis Osmann: „Regeln müssen eingehalten werden. Uns ist es wichtig, die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern. Die Erhöhung der Bußgelder soll nicht in erster Linie hohe Einnahmen generieren, sondern wir hoffen auf einen Abschreckungseffekt.“

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Linken-Fraktionschef Yusuf Karacelik: „Das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger wird sich durch acht zusätzliche Kräfte des Ordnungsdienstes nicht erhöhen. Sicherheit ist nicht durch Patrouillen mit Schwarzen Sheriffs zu erreichen, sondern Armut muss reduziert werden, dann verbessert sich auch die Sicherheit. Die hohen Bußgelder treffen die Armen, denn nicht Bankvorstände und die Rathaus-Führung durchwühlen die Mülleimer nach Essen, sondern die armen Bürger, denen man nun noch den letzten Cent aus der Tasche ziehen will.“ Denn das Durchwühlen von Abfalleimern kostet künftig 55 Euro Verwarngeld, das Campieren auf öffentlichen Plätzen 75 statt 25 Euro.

Sonja Bongers (SPD): „Es geht darum, allen zu zeigen, dass es Konsequenzen hat, wenn sich Menschen nicht an Recht und Ordnung halten.“ 
Sonja Bongers (SPD): „Es geht darum, allen zu zeigen, dass es Konsequenzen hat, wenn sich Menschen nicht an Recht und Ordnung halten.“ © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

SPD-Fraktionschefin Sonja Bongers: „Niemand, der im Kommunalen Ordnungsdienst arbeitet, ist ein Schwarzer Sheriff - das sind fast schon Diffamierungen durch die Linken. Es geht darum, allen zu zeigen, dass es Konsequenzen hat, wenn sich Menschen nicht an Recht und Ordnung halten. Unsere Maßnahmen sind verhältnismäßig.“

Grünen-Fraktionschefin Steffi Opitz: „Es geht um die Sicherheit von Menschen, von vulnerablen Gruppen. Wer mit Kindern zum Fußballplatz radelt, sieht doch, dass Autos überall stehen, wo sie wollen, und Wege blockieren.“ Dies müsse geahndet und beseitigt werden.

AfD-Ratsherr Jörg Lange: „Die Stadt ist in einigen Punkten über das Ziel hinausgeschossen. Wildtauben füttern oft ältere Frauen aus Tierliebe; wer um 22 Uhr am Hauptbahnhof ankommt, findet für seine Notdurft keine öffentliche Toilette mehr - und Altpapier-Container sind in Oberhausen oft überfüllt und deshalb stellen Leute ihr Altpapier daneben, doch dann müsste man die Leerungsintervalle erhöhen und schauen, ob sich die Lage bessert.“

Und so sehen die 27 verschiedenen Verwarngelder und Bußgelder künftig aus:

Erstens: Auf Straßen oder in Anlagen campieren oder nächtigen - 25 bis 75 Euro (bisher 25 Euro)

Zweitens: Absperrungen beseitigen oder verändern, Mobiliar zweckentfremdet benutzen oder von seinem Standort entfernen - 50 Euro (bisher 25 Euro)

Aggressive Bettler müssen in Oberhausen künftig 75 Euro statt 25 Euro Bußgeld zahlen

Drittens: Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzen - 50 Euro (bisher 10 Euro)

Viertens: Aggressives Betteln - 75 Euro (bisher 25 Euro)

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Fünftens: In Personengruppen lagern und andere behindern - 75 Euro (bisher 25 Euro)

Sechstens: Verhalten, das behindert oder belästigt (Grölen, obszöne Gesten, Anpöbeln von Personen beispielsweise) - 35 bis 75 Euro (bisher 20 Euro)

Siebtens: Verrichten der Notdurft - 50 bis 75 Euro (bisher 50 Euro)

Achtens: In Anlagen (Parks, Friedhöfe, Sportplätze, Schulhöfe, etc.) außerhalb der zugelassenen Wege fahren - 50 Euro (bisher 10 Euro)

Verschmutzung der Stoag-Haltestellen kostet künftig bis zu 100 Euro statt bisher 25 Euro

Neuntens: Reisegewerbliche Tätigkeit in Anlagen (Parks, Friedhöfe, Sportplätze, Schulhöfe, etc.) ausüben - 50 Euro (bisher 50 Euro)

Zehntens: Betriebseinrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) missbrauchen - 50 Euro (bisher 25 Euro); Betriebseinrichtungen des ÖPNV verunreinigen - 50 bis 100 Euro (bisher 25 Euro), Betriebseinrichtungen des ÖPNV beschädigen - 50 bis 100 Euro (bisher 50 Euro)

Wer wilde Tauben füttert, der macht sich in Oberhausen strafbar. Bisher kostete dieses Vergehen 25 Euro Bußgeld, künftig sind 75 Euro fällig.
Wer wilde Tauben füttert, der macht sich in Oberhausen strafbar. Bisher kostete dieses Vergehen 25 Euro Bußgeld, künftig sind 75 Euro fällig.© FUNKE Foto Services | Michael Korte

Elftens: Anlagen des ÖPNV zu verkehrsfremden Zwecken, wie beispielsweise Alkohol oder andere Drogen nehmen, benutzen - 75 Euro (bisher 25 Euro)

Zwölftens: Straßen oder Anlagen zweckentfremdet nutzen - 55 Euro (bisher 25 Euro)

13.: Wild plakatieren (Kleber) - 50 bis 100 Euro (bisher 50 Euro)

14.: Straßen, Anlagen und deren Ausstattung, insbesondere Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Denkmäler, Wände, Einfriedungen, Bauzäune, Schilder, Masten, Bänke und Pflanzschalen dürfen nicht beschmutzt, beschmiert, beklebt, bemalt, beschriftet, besprüht oder zweckentfremdet benutzt werden. Auf Straßen und in Anlagen ist das Wegwerfen von Abfällen jeglicher Art einschließlich des Ausspuckens von Kaugummi verboten. Verunreinigung des Stadtgebiets - 50 bis 100 Euro (bisher 25 Euro)

Wer Gegenstände neben Abfall- oder Altglas-Container stellt, zahlt 55 Euro statt 10 Euro an Bußgeld

15.: Abfall-/Sammelbehälter durchsuchen / entleeren - 55 Euro (bisher 50 Euro)

16.: Gegenstände neben Abfall-/Sammelbehälter stellen - 55 Euro (bisher 10 Euro)

17.: Fehlender Abfallbehälter an Betriebsstätten - 55 Euro (bisher 20 Euro), nicht im Umkreis von 50 Metern der Betriebsstätte Abfälle entfernen - 55 Euro (bisher 10 Euro)

18.: Fehlende „Kippen-Behälter“ vor Gewerbebetrieben - 55 Euro (bisher 10 Euro)

19.: Auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, Schulgrundstücken, Bolzplätzen, Spiel- und Liegeplätzen sowie in Bade- und Sportanlagen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführhunden, nicht mitgeführt werden.. Bei Verstoß: 55 Euro (bisher 25 Euro)

20.: Verunreinigung, die ein Tier verursacht hat, nicht beseitigen - 100 bis 125 Euro (bisher 55 Euro)

evangelischen Friedhof an der Bredenscheider Straße in Hattingen
Wer seinen Hund nicht anleint in den städtischen Gebieten, in denen es eine Anleinpflicht gibt, der muss künftig in Oberhausen mehr Bußgeld bezahlen.© FUNKE Foto Services | Walter Fischer

21.: Hunde sind in öffentlichen, nicht umfriedeten Grünanlagen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht in Hundeauslaufbereichen. Bei Verstößen: 50 bis 250 Euro (bisher 35 Euro)

22.: Zum Schutz der Straßen und Anlagen sowie der Gewässer ist es verboten, Wildtauben, verwilderte Haustauben, Wild- und Wassergeflügel und Fische zu füttern. Bei Verstößen: 75 Euro (bisher 25 Euro)

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23.: Waschen von Fahrzeugen auf der Straße - 35 Euro (bisher 25 Euro), Fahrzeuge reparieren oder warten 35 Euro (bisher 35 Euro)

24.: Schneeüberhänge und Eiszapfen an Gebäuden nicht beseitigen - 35 Euro (bisher 25 Euro)

25.: Baden in öffentlich zugänglichen Gewässern außerhalb zugelassener Freibäder - 35 Euro (bisher 25 Euro)

26.: Unerlaubtes Betreten öffentlich zugänglicher Eisflächen - 35 Euro (bisher 25 Euro)

27.: Jedes Haus ist mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummern müssen von der Straßenseite erkennbar und lesbar sein. Bei Verstoß: 35 Euro (bisher 25 Euro).